Jährliche Experten­inspektion gemäß BetrSichV und DIN EN 15635

Sie nutzen prüfungspflichtige Regalsysteme in Ihrem Unternehmen? Dann ist eine fachgerechte Regalprüfung unerlässlich.

Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) werden Regalanlagen als Arbeitsmittel betrachtet und müssen in regelmäßigen Abständen auf ihre Sicherheit hin überprüft werden. Vertrauen Sie uns die Überprüfung Ihrer Regale gemäß DIN EN 15635 an, um die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten und im Ernstfall vollständig abgesichert zu sein.

Mit unserer Expertise im Bereich der elektrischen und nichtelektrischen Betriebssicherheitsprüfungen stehen Ihnen unsere kompetenten Prüftechniker zur Verfügung. Wir nehmen Ihnen sämtliche Aufgaben im Zusammenhang mit der Regalprüfung und -inspektion nach den genannten Normen ab – selbstverständlich rechtskonform und termingerecht. In einem persönlichen Gespräch vor Beginn der Prüfung klären wir alle organisatorischen Details, definieren Ihren Auftrag genau und vereinbaren einen verbindlichen Termin mit Ihnen.

Sicherheit und Compliance

Informationen zur
Regalprüfung nach DIN EN 15635

In vielen Betrieben finden Regale und Lagereinrichtungen in diversen Ausführungen Verwendung. Leider kann der Einsatz von Gabelstaplern oder das Überschreiten der Belastungsgrenzen zu Instabilität und Beschädigungen führen, was das Unfallrisiko erhöht.

Um potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen und zu beheben, führen unsere Experten eine gründliche und unabhängige Überprüfung Ihrer Regalanlagen durch.

Die Einhaltung der Regeln gemäß DIN EN 15635 ist von entscheidender Bedeutung.

Regelmäßige Überprüfungen

der Regale

Prüfung nach DIN EN 15635

durch eine befähigte Person mindestens alle 12 Monate

Sofortige Meldung

an den Sicherheitsbeauftragten, wenn ein Schaden beobachtet wird

Ursachenermittlung

bei wiederholtem Auftreten von Schäden

Schadensprotokolls

Führung eines Schadensprotokolls

Berichtanfertigung

mit Aufbewahrungspflicht

Gründliche Regalprüfung

Inhalt der Regalprüfung

Ein entscheidender Aspekt besteht in der visuellen Überprüfung Ihrer Lageranlagen. Dabei wird eine Abstimmung der Belastungsschilder mit der Struktur der Regale durchgeführt. Es wird überprüft, ob die Vorschriften der Berufsgenossenschaft gemäß BetrSichV und DIN EN 15635 sowie die Herstellervorgaben für den Aufbau und Betrieb der Anlagen eingehalten werden.

Umsetzung der Prüfung

Im Falle von beschädigten Bauteilen werden diese zunächst gekennzeichnet, und anschließend werden die Ursachen für die Beschädigung festgestellt. Ein wesentlicher Bestandteil der Vor-Ort-Überprüfung ist die Erstellung eines ausführlichen Inspektionsprotokolls, das die Schäden bewertet. Daraufhin wird eine Schadensanalyse durchgeführt und ein Maßnahmenplan zur Behebung der festgestellten Mängel erstellt. Basierend auf diesen Schritten wird eine Bewertung der Nutzungssicherheit vorgenommen.

Ablauf der Prüfung

Unsere erfahrenen und qualifizierten Regalinspekteure können die Prüfung auch während des laufenden Betriebs durchführen. Nach Abschluss der Prüfung wird ein ausführliches Inspektionsprotokoll mit einer Bewertung der Schäden erstellt. Außerdem erhalten Sie Empfehlungen zur Vorbeugung von Schäden.

FAQ

Wozu braucht man eine Regalprüfung?

Durch eine ordnungsgemäße Regalinspektion können potenzielle Gefahren frühzeitig erkannt und Unfälle vermieden werden. Im schlimmsten Fall könnte der Arbeitgeber, der seine Verpflichtung zur Durchführung der Regalprüfung gemäß BetrSichV und DIN EN 15635 vernachlässigt, die Sicherheit und das Wohlergehen seiner Mitarbeiter gefährden.

Darüber hinaus setzt er durch Unterlassung der Inspektion den Versicherungsschutz aufs Spiel. Aus diesem Grund ist es erforderlich, dass die beauftragte Person für die Regalprüfung eine entsprechende Schulung absolviert. Unsere Experten im Bereich Regalinspektion sind qualifiziert und nehmen regelmäßig an Weiterbildungen teil, um stets über aktuelle gesetzliche Anforderungen informiert zu sein.

Gibt es eine gesetzliche Verpflichtung, eine Regalprüfung durchzuführen?

Die Überprüfung wird gemäß BetrSichV und DIN EN 15635 durchgeführt. Diese Richtlinien legen die Anforderungen an den Umfang, den Ablauf und die Kontrollen von Lagereinrichtungen und Regalen fest.

Welche Regale sind prüfungspflichtig?

Ortspflichtige Regale aus Stahl, die einer Prüfung unterliegen, umfassen verschiedene Arten, darunter:

  • Einfahrregale
  • Palettenregale
  • Fachbodenregale
  • Kragarmregale
  • Durchlauf- und Durchfahrregale

In welchen Abständen muss die Prüfung durchgeführt werden?

Die jährliche Überprüfung von Regalen und Lagerausstattungen ist erforderlich, um sicherzustellen, dass sie den Prüfanforderungen entsprechen.

Gibt es eine Pflicht zur Regalprüfung?

In nahezu allen Betrieben finden Regale und Lagereinrichtungen in verschiedensten Ausführungen Verwendung. Bedauerlicherweise kann der Einsatz von Gabelstaplern oder übermäßige Belastungen häufig zu Instabilität und Beschädigungen führen, was das Unfallrisiko erhöht.

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) betrachtet Lagereinrichtungen und Regalanlagen als Arbeitsmittel. Gemäß § 14 BetrSichV, DIN EN 15635 ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, in regelmäßigen Abständen (mindestens einmal jährlich) eine Prüfung der Regale durchzuführen oder durchführen zu lassen. Hierfür ist eine sachkundige Person erforderlich.